Fördermittel für neue Fenster
Bis zu 20% Zuschuss für energieeffiziente Fenster. Wir erklären Ihnen alle Fördermöglichkeiten – von BEG/BAFA über KfW-Kredit bis zu regionalen Programmen.
Welche Förderungen gibt es für neue Fenster?
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für den Fenstertausch – bundesweit und regional. Für die meisten Hausbesitzer ist die BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) der Hauptweg, ergänzt durch einen günstigen KfW-Kredit oder alternativ den Steuerbonus.
Die wichtigste Regel: Erst Förderung beantragen, dann beauftragen – sonst verfällt der Förderanspruch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass Sie keine Förderung verschenken.
Bundesförderung für neue Fenster
BEG-Einzelmaßnahme (BAFA)
Zuschuss bis zu 20% für energieeffiziente Fenster. 15% Basis plus 5% iSFP-Bonus. Förderfähige Kosten bis 60.000€ pro Wohneinheit mit iSFP.
- Direkter Zuschuss, keine Rückzahlung
- U-Wert max. 0,95 W/(m²K) erforderlich
- Antrag vor Auftragserteilung
- Für Bestandsgebäude (älter als 5 Jahre)
KfW-Ergänzungskredit (358/359)
Bis zu 120.000€ günstiger Kredit zusätzlich zur BAFA-Förderung. Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000€.
- Ergänzend zum BAFA-Zuschuss
- Nur nach Zuschussbewilligung
- Zinsgünstiger als Hausbank
- Flexible Laufzeiten
Alternative: Steuerbonus nach §35c EStG
Wenn Sie keine Zuschüsse nutzen möchten, können Sie 20% der Kosten steuerlich absetzen – verteilt über 3 Jahre, maximal 40.000€ pro Wohnobjekt. Der Steuerbonus ist eine Alternative, nicht kombinierbar mit BAFA-Förderung für dieselben Kosten.
- 20% der Kosten über 3 Jahre absetzbar
- Jahr 1 & 2: je 7% (max. 14.000€ pro Jahr)
- Jahr 3: 6% (max. 12.000€)
- Funktioniert über die Steuererklärung
Rechenbeispiel: So viel bekommen Sie
Beispiel: Fensteraustausch für 15.000€
Wichtig: Der iSFP-Bonus setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus. Die Energieberatung dafür wird separat mit 50% gefördert (max. 650€).
⚠️ Häufiger Fehler: Zu spät beantragt
Die Förderung muss vor der verbindlichen Auftragserteilung beantragt werden. "Verbindlich" bedeutet: Sobald Sie unterschreiben oder eine Anzahlung leisten. Erst Antrag, dann Auftrag!
Regionale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Programmen gibt es in manchen Bundesländern zusätzliche Förderungen – oft einkommensabhängig oder für spezielle Zielgruppen. Wir prüfen für Sie, welche Programme in Ihrer Region verfügbar sind.
Hessen
WIBank-Programme für Modernisierung, teils in Kombination mit KfW. Fokus auf Mietwohnungsbau und Effizienzhaus-Standard.
Details HessenBaden-Württemberg
L-Bank Klimaschutz-Plus für kommunale und öffentliche Projekte. Starker Fokus auf Beratung und Bundesförderung.
Details BWRheinland-Pfalz
ISB-Programme mit einkommensabhängigen Darlehen und Tilgungszuschuss bis 25%. Interessant für bestimmte Haushalte.
Details RLPVoraussetzungen für die Förderung
Für BAFA-Förderung (BEG-Einzelmaßnahme)
- Antrag vor Auftrag: Erst Förderung beantragen, dann verbindlich beauftragen
- Bestandsgebäude: Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt
- Technische Mindestanforderung: U-Wert maximal 0,95 W/(m²K) für das Gesamtfenster
- Fachunternehmer-Ausführung: Montage durch qualifizierten Fachbetrieb (wie uns)
- Energieeffizienz-Experte: Technische Bestätigung durch zertifizierten Experten
Optional, aber wertvoll: iSFP
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Ihnen 5% zusätzlichen Bonus und erhöht die förderfähigen Kosten von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit. Die Energieberatung dafür wird mit 50% gefördert (max. 650€).
Was wir für Sie übernehmen
- Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Fenster
- Angebotsstruktur nach BAFA-Anforderungen
- Produktdatenblätter und technische Nachweise
- Koordination mit Energieeffizienz-Experten
- Unterstützung bei Unterlagen und Fristen
Wichtig: Wir erstellen keine Förderanträge und geben keine Rechtsberatung – aber wir stellen sicher, dass technisch alles passt.
Fragen & Antworten zu Fördermitteln
Kostenloser Förder-Check für Ihr Projekt
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