Fördermittel für neue Fenster

Bis zu 20% Zuschuss für energieeffiziente Fenster. Wir erklären Ihnen alle Fördermöglichkeiten – von BEG/BAFA über KfW-Kredit bis zu regionalen Programmen.

bis 20%
Zuschuss über BEG (BAFA)
120.000€
KfW-Ergänzungskredit pro Wohneinheit
40.000€
Alternative: Steuerbonus über 3 Jahre

Welche Förderungen gibt es für neue Fenster?

In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für den Fenstertausch – bundesweit und regional. Für die meisten Hausbesitzer ist die BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) der Hauptweg, ergänzt durch einen günstigen KfW-Kredit oder alternativ den Steuerbonus.

Die wichtigste Regel: Erst Förderung beantragen, dann beauftragen – sonst verfällt der Förderanspruch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass Sie keine Förderung verschenken.

Bundesförderung für neue Fenster

BEG-Einzelmaßnahme (BAFA)

Zuschuss bis zu 20% für energieeffiziente Fenster. 15% Basis plus 5% iSFP-Bonus. Förderfähige Kosten bis 60.000€ pro Wohneinheit mit iSFP.

  • Direkter Zuschuss, keine Rückzahlung
  • U-Wert max. 0,95 W/(m²K) erforderlich
  • Antrag vor Auftragserteilung
  • Für Bestandsgebäude (älter als 5 Jahre)
Mehr zu BEG/BAFA

KfW-Ergänzungskredit (358/359)

Bis zu 120.000€ günstiger Kredit zusätzlich zur BAFA-Förderung. Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000€.

  • Ergänzend zum BAFA-Zuschuss
  • Nur nach Zuschussbewilligung
  • Zinsgünstiger als Hausbank
  • Flexible Laufzeiten
Mehr zum KfW-Kredit

Alternative: Steuerbonus nach §35c EStG

Wenn Sie keine Zuschüsse nutzen möchten, können Sie 20% der Kosten steuerlich absetzen – verteilt über 3 Jahre, maximal 40.000€ pro Wohnobjekt. Der Steuerbonus ist eine Alternative, nicht kombinierbar mit BAFA-Förderung für dieselben Kosten.

  • 20% der Kosten über 3 Jahre absetzbar
  • Jahr 1 & 2: je 7% (max. 14.000€ pro Jahr)
  • Jahr 3: 6% (max. 12.000€)
  • Funktioniert über die Steuererklärung

Rechenbeispiel: So viel bekommen Sie

Beispiel: Fensteraustausch für 15.000€

Projektkosten15.000€
BAFA-Basisförderung (15%)- 2.250€
iSFP-Bonus (5%)- 750€
Ihr Eigenanteil12.000€

Wichtig: Der iSFP-Bonus setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus. Die Energieberatung dafür wird separat mit 50% gefördert (max. 650€).

⚠️ Häufiger Fehler: Zu spät beantragt

Die Förderung muss vor der verbindlichen Auftragserteilung beantragt werden. "Verbindlich" bedeutet: Sobald Sie unterschreiben oder eine Anzahlung leisten. Erst Antrag, dann Auftrag!

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Programmen gibt es in manchen Bundesländern zusätzliche Förderungen – oft einkommensabhängig oder für spezielle Zielgruppen. Wir prüfen für Sie, welche Programme in Ihrer Region verfügbar sind.

HE

Hessen

WIBank-Programme für Modernisierung, teils in Kombination mit KfW. Fokus auf Mietwohnungsbau und Effizienzhaus-Standard.

Details Hessen
BW

Baden-Württemberg

L-Bank Klimaschutz-Plus für kommunale und öffentliche Projekte. Starker Fokus auf Beratung und Bundesförderung.

Details BW
RP

Rheinland-Pfalz

ISB-Programme mit einkommensabhängigen Darlehen und Tilgungszuschuss bis 25%. Interessant für bestimmte Haushalte.

Details RLP

Voraussetzungen für die Förderung

Für BAFA-Förderung (BEG-Einzelmaßnahme)

  • Antrag vor Auftrag: Erst Förderung beantragen, dann verbindlich beauftragen
  • Bestandsgebäude: Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt
  • Technische Mindestanforderung: U-Wert maximal 0,95 W/(m²K) für das Gesamtfenster
  • Fachunternehmer-Ausführung: Montage durch qualifizierten Fachbetrieb (wie uns)
  • Energieeffizienz-Experte: Technische Bestätigung durch zertifizierten Experten

Optional, aber wertvoll: iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Ihnen 5% zusätzlichen Bonus und erhöht die förderfähigen Kosten von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit. Die Energieberatung dafür wird mit 50% gefördert (max. 650€).

Was wir für Sie übernehmen

  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Fenster
  • Angebotsstruktur nach BAFA-Anforderungen
  • Produktdatenblätter und technische Nachweise
  • Koordination mit Energieeffizienz-Experten
  • Unterstützung bei Unterlagen und Fristen

Wichtig: Wir erstellen keine Förderanträge und geben keine Rechtsberatung – aber wir stellen sicher, dass technisch alles passt.

Fragen & Antworten zu Fördermitteln

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?
Über die BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) erhalten Sie bis zu 20% Zuschuss: 15% Basisförderung plus 5% iSFP-Bonus. Bei Projektkosten von 15.000€ sind das bis zu 3.000€ Zuschuss.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Die Förderung muss vor der verbindlichen Auftragserteilung beantragt werden. Erst den Antrag stellen, dann beauftragen – sonst verfällt der Förderanspruch.
Welche Fenster werden gefördert?
Gefördert werden energieeffiziente Fenster mit einem U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K). Das erreichen moderne Fenster mit Dreifachverglasung problemlos.
Kann ich KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss kombinieren?
Ja, der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist zusätzlich zum BAFA-Zuschuss möglich – allerdings erst nach der Zuschussbewilligung. Bis zu 120.000€ Kredit pro Wohneinheit.
Was ist besser: Förderung oder Steuerbonus?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Die BAFA-Förderung zahlt sofort, der Steuerbonus (§35c) verteilt sich über 3 Jahre. Bei hohen Kosten ist oft die Förderung vorteilhafter. Wir beraten Sie individuell.

Kostenloser Förder-Check für Ihr Projekt

Wir prüfen für Sie, welche Förderungen für Ihren Fenstertausch in Frage kommen – transparent, verständlich und kostenlos. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.